CORONA-INFO

Liebe Patientinnen,


wir halten unseren Praxisbetrieb im Bewusstsein unserer besonderen Verantwortung und mit den notwendigen Schutzmaßnahmen aufrecht. Dabei handeln wir nach den Anweisungen und Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, des Robert-Koch-Instituts und der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir verfügen über einen praxisinternen Pandemieplan, der regelmäßig aktualisiert wird und mit dem wir uns gut gerüstet sehen, die Krise zu meistern. 

 

Bitte bringen Sie zur Zeit keine Begleitpersonen zu den Terminen mit, auch keine Kinder. 

 

Zudem möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten die Infektionsschutzmaßnahmen so gut wie möglich umzusetzen. Das bedeutet:

  • kein Händeschütteln
  • Nies- und Hustetikette beachten (s.u.)
  • Händedesinfektion am Empfang
  • den Sicherheitsabstand von 1,5 m zum Praxispersonal und zu anderen Patienten einhalten
  • den Aufenthalt in der Praxis so kurz wie möglich halten
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Fremd- und Eigenschutz

 
Patientinnen mit Atemwegsinfektionen oder Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber bitten wir, uns vor dem Aufsuchen unserer Praxis telefonisch unter 08271 2095 zu kontaktieren.

Bei Symptomen, die auf eine COVID 19-Erkrankung hindeuten, steht Ihnen 24 Stunden am Tag die Hotline 116 117 zur Verfügung.

Corona-Hygienemaßnahmen auf einen Blick: So schützen Sie sich und andere


Regelmäßiges und gründliches Händewaschen

Regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt vor Infektionen. Waschen Sie Ihre Hände 20-30 Sekunden mit Seife unter fließendem Wasser. Vergessen Sie dabei nicht Handrücken, Daumen und Fingerspitzen.

Hust- und Nieshygiene

Benutzen Sie zum Husten und Niesen Einmaltaschentücher, die Sie nach dem Gebrauch entsorgen (wenn möglich anschließend die Hände waschen). Wenn es nicht anders geht: Husten und Niesen in die Ellenbeuge, dabei vom Gegenüber wegdrehen.

Abstand

Als Faustregel gilt: 1,5 - 2,0 m Abstand halten.

Face-to-Face-Kontakt

Der Kontakt von Angesicht zu Angesicht sollte möglichst kurz gehalten werden. Als Faustregel gilt hier: maximal 15 Minuten.

Mund-Nasen-Schutz

In Bayern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ab Montag, den 27.04.2020, in Geschäften und im ÖPNV Pflicht. Der MNS dient dem Fremd- und Eigenschutz und kann auch selbst gefertigt werden.